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"Sammelklage" gegen Accessio in Vorbereitung
München, den 28.07.2010 – Die Fälle ähneln sich: Anlegern der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) wurden anstelle der gewünschten sicheren Anlagen hochriskante Papiere verkauft. Diese Papiere aus dem Dunstkreis der Accessio entwickelten sich meist zum Desaster für die Anleger. Viele Geschädigte haben bereits erfolgreich gegen das Wertpapierhandelshaus geklagt und bekommen den entstandenen Schaden ersetzt. Einige scheuen aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos aber noch vor einer Klage zurück. Durch eine gemeinsame Klage vieler Anleger kann das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen dramatisch gesenkt werden. Eine derartige „Sammelklage“ bereitet die Kanzlei gerade vor, die Beteiligung ist - auch für Geschädigte die noch keine Mandanten sind - bis Herbst 2010 möglich.
Wir haben in der täglichen Praxis festgestellt, dass viele Anleger aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos ein gerichtliches Vorgehen scheuen und bestehende Ansprüche lieber verfallen lassen. Auch wenn der Begriff der Sammelklage juristisch nicht ganz korrekt ist, haben wir für unsere Mandanten eine Möglichkeit gefunden, durch das gemeinsame Vorgehen vieler Geschädigter das Kostenrisiko für den Einzelnen gering zu halten. Durch die „Sammelklage“ lässt sich voraussichtlich das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen um durchschnittlich zwei Drittel reduzieren. Gerade bei kleineren Anlagesummen wirkt sich die Reduzierung noch weitaus deutlicher aus. Hier sind bis zu 90 % Reduzierung möglich.
Insbesondere für Kleinanleger dürfte die „Sammelklage“ interessant sein. Bei einem Anspruch von beispielsweise 10.000 EUR entstehen bei normalem Vorgehen in zwei Instanzen rund 7.600 EUR allein an Anwalts und Gerichtskosten – und der Verlierer zahlt den kompletten Betrag. Verständlich, dass bei solchen Beträgen viele vor einer Klage zurück schrecken. Mit dem gemeinsamen Vorgehen können wir diesen Betrag für den gleichen Anleger auf voraussichtlich unter tausend Euro reduzieren.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zum geplanten Vorgehen zur Verfügung. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thorsten Krause.
