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Accessio beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens – was betroffene Anleger jetzt wissen müssen
München den 02.08.2010 – Die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) meldet, dass sie am 30.07.2010 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. Nach Angaben der Accessio lag dieser Entscheidung zum einen eine bilanzielle Überschuldung zu Grunde, zum anderen konnte keine positive Fortführungsprognose mehr gestellt werden. Geschädigten Anlegern des Wertpapierhandelshauses stellt sich nun die Frage, wie sie weiter verfahren sollen.
Die erworbenen Wertpapiere sind von der Insolvenz zunächst nicht unmittelbar betroffen. Anleger können über diese weiter frei verfügen, die Accessio stellt auf Ihrer Homepage noch entsprechende Formulare zur Verfügung. Es stellt sich jedoch die Frage, was mit den zum Teil enormen finanziellen Schäden ist, die Anlegern durch die Beratung des Wertpapierhandelshauses entstanden sind.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger komplizierter, aber nicht unmöglich.
Es war leider abzusehen, dass die Accessio dem steigenden finanziellen Druck nicht auf Dauer standhalten können würde. Daher haben wir bereits früh entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Die Kanzlei hat bereits vor einiger Zeit damit begonnen, die mit der Accessio eng zusammenarbeitende Depotbank ebenfalls mit in die Haftung zu nehmen.
Wie bereichtet ist die Kanzlei zur Zeit auch dabei, für viele Geschädigte eine Art „Sammelklage“ vorzubereiten. Auch an diesem Ansatz ändert sich wenig. Wir hatten von Anfang an geplant, nicht ausschließlich gegen die Accessio vorzugehen, sondern auch andere potentielle Gläubiger mit ins Boot zu holen. Unser Hauptaugenmerk wird nun selbstverständlich auf deren Haftung liegen.
Forderungen gegen das Wertpapierhandelshaus können in Kürze zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Begründung der Forderungen sollte bereits in der Anmeldung sehr sauber und stichhaltig sein. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thorsten Krause.
